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   LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94   

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https://dejure.org/1995,4429
LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94 (https://dejure.org/1995,4429)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.01.1995 - 5 S 163/94 (https://dejure.org/1995,4429)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 5 S 163/94 (https://dejure.org/1995,4429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ermittlung der PIN-Nummer nach behauptetem EC-Kartenverlust

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhebungen an einem Geldausgabeautomaten mit Benutzung einer Postbank-Card

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; BGB § 670; BGB § 675
    Anscheinsbeweis spricht für Benutzung durch Inhaber der ec-Karte L

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 815
  • MDR 1995, 277
  • VersR 1996, 502
  • WM 1995, 575
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.01.1992 - 9 U 959/91
    Auszug aus LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94
    Aufgrund des zu den Akten gereichten Gutachtens vom 7.8.1990 und den darin niedergelegten überzeugenden Ausführungen hinsichtlich der Unmöglichkeit der Ermittlung der PIN in einem überschaubaren Zeitrahmen, ist die Rechtsprechung bisher zutreffend davon ausgegangen, dass eine solche Möglichkeit nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. KG, NJW 1992, 1051 (1052)).
  • LG Duisburg, 22.12.1988 - 5 S 35/88

    Umfang der Schutzpflicht des Inhabers einer ec-Magnetstreifenkarte; Umfang des

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94
    Da die EC-Karte unter Verwendung der richtigen PIN den Karteninhaber repräsentiert (Harbeke, WM 1994 (Sonderbeilage 1), 11), besteht in diesen Fällen zugunsten der Bank der Anscheinsbeweis, dass die Abhebungen durch den Karteninhaber selbst erfolgte (Harbeke, WM 1994 (Sonderbeilage 1), 11; ders., WM 1989, 1749 (1753); Biber, WM 1987 (Sonderbeilage 6), 12; im Ergebnis auch LG Duisburg, NJW-RR 1989, 879).
  • LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00

    Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion

    Aus den selben Gründen kann auch die Rechtsprechung nicht herangezogen werden, nach der ein Anscheinsbeweis durch die Verwendung von EC-Karte und dazugehöriger Geheimnummer (sog. PIN-Nummer) begründet werden kann (vgl. hierzu LG Bonn MDR 1995, 277 einerseits, OLG Hamm NJW 1997, 1711 ff. andererseits).
  • AG Berlin-Schöneberg, 09.09.1996 - 8 C 258/96
    Der Karteninhaber muß die Umstände des Verlustes der Karte plausibel machen (vgl. LG Bonn NJW-RR 1995, S. 815 m.w.Nachw.).

    Überwiegend wird von einem Anscheinsbeweis zugunsten der Bank dahingehend ausgegangen, daß der Karteninhaber die Karte benutzt hat, wenn eine Verfügung unter Verwendung der Karte und der Geheimnummer ausgelöst wurde (vgl. LG Bonn NJW-RR 1995, S. 815; LG Saarbrücke NJW 1987, S. 2381; wohl auch LG Frankfurt a. M. WM 1996, S. 953, das für die Rechtmäßigkeit einer Kontobelastung allein auf die Mißbrauchsregelung abstellt).

  • SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05

    Rentenversicherung

    Die zivilrechtliche Rechtsprechung habe dies wiederholt bestätigt (BGH-Urteil vom 05.10.2004 - XI ZR 210/03 und Landgericht Bonn in WM 1995, 575, 576).
  • KG, 21.09.1995 - 12 U 1127/94

    Ansprüche aus einer positiven Vertragsverletzung (pVV); Verletzung von

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  • AG Duisburg, 09.09.1999 - 49 C 97/99

    Mißbrauch einer EC-Karte

    Demgegnüber soll nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 17.03.1997 - 31 U 72/96, NJW 1997, 1711 = DuD 1997, 540 = JurPC Web-Dok. 122/1998) und des Landgerichts Bonn (Urteil vom 11.01.1995 - 5 S 163/94, NJW-RR 1995, 815 = ZAP EN-Nr. 763/95) in den einschlägigen Fällen ein Anscheinsbeweis dafür bestehen, daß die Abhebungen durch den Kunden selbst erfolgt sind, wenn er nicht plausibel machen kann, wie der die Verfügung tätigende Dritte Kenntnis von der PIN-Nummer erlangt haben kann.
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